Bitte beachten Sie, dass die Anordnung der Behörde von ihrem Antragsformular in Bezug auf Art,Menge, Auflagen, Standort oder Zeitraum erheblich oder zumindest teilweise abweichen kann. Die Behörde wird dem Antragsteller alle Gebühren, die durch ihre Anordnungen oder Ausnahmegenehmigungen entstehen, schriftlich in Rechnung stellen. Unsere Preise beinhalten ausschließlich die Berechnung unserer Dienstleistungen und schließen Behördengebühren nicht ein.
Die Anträge, die im Auftrag des Kunden gestellt werden, stellen lediglich Entwürfe oder Vorschläge dar. Nach Erhalt der behördlichen Anordnung sollten Sie diese sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass es keine unerwarteten Änderungen gibt. Dies könnte beispielsweise eine einseitige Beantragung sein, die später in eine beidseitige Anordnung geändert wurde, aufgrund von zu geringer Fahrbahnbreite oder zeitlichen Einschränkungen. Dies soll Missverständnisse bei der Rechnung und der Ausführung vermeiden.
Angebote und Preisinformationen vor Erhalt einer behördlichen Anordnung sind immer unverbindlich und geschätzt. Es gibt keine Preisbindung, bis eine behördliche Anordnung vorliegt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir termingebundene und kapazitätsbezogene Verpflichtungen ablehnen, bevor eine Anordnung vorliegt.
Bitte senden Sie Antragsformulare immer gescannt und digital per E-mail. Gefaxte Anträge können aufgrund ihrer oft schlechten Qualität nicht weiter bearbeitet werden und müssen rechtlich eindeutig unverkennbar sein.
Das finanzielle Risiko für Schäden oder Verluste an mobilen Verkehrseinrichtungen oder Verkehrszeichen, das während der Bau- oder Miet Phase (nach der Ersteinrichtung der Maßnahme) entsteht, trägt in jedem Fall der Antragsteller oder der Rechnungsempfänger oder dessen beauftragter „Verantwortliche“. Regressansprüche werden nur verfolgt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die geltenden Windlast- und Aufstellvorschriften beim Aufbau oder der Einrichtung der Verkehrszeichen nicht eingehalten wurden.
Rechnungen werden standardmäßig elektronisch per E-mail zugestellt, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Nachträgliche Änderungen an Rechnungen nach Zustellung an den Kunden sind nur bei berechtigten Reklamationen kostenfrei möglich. Andere Änderungswünsche führen zu einer Aufwands- oder Büropauschale von mindestens 20€.
Mit der Bestätigung dieses Schreibens werden die oben genannten Bedingungen zu einem festen und verbindlichen Bestandteil des Vertrags, und der Auftrag gilt als erteilt.
Wichtig! Wenn Sie Ausnahmegenehmigungen benötigen, geben Sie bitte an, wie viele Sie benötigen. Diese Genehmigungen sind kostenpflichtig und müssen zusätzlich in ihrem Antrag erwähnt werden. Ohne diese Genehmigungen ist das Parken in ihrer beantragten Halteverbotszone für alle Fahrzeuge mit amtlichen Kennzeichen untersagt. Sie erhalten ein Originaldokument für Ihr Fahrzeug (mit Hologramm), das sichtbar hinter der Frontscheibe platziert werden muss. In Fällen von Containeraufstellung, Materiallagerungen oder Rangier Bereichen sind diese Genehmigungen nicht erforderlich.
Zur Information: Wenn keine Ausnahmegenehmigungen sichtbar sind, halten Sie als Antragsteller auch für Ihr eigenes rechtswidrig geparktes Fahrzeug in der von Ihnen beantragten Halteverbotszone. Das Ordnungsamt kann Bußgelder verhängen.
Bitte beachten Sie eine Vorlaufzeit von 10 Büroarbeitstagen für Anträge mit Halteverboten.
Zusätzlich sind 2 Tage für eventuelle Verkehrszeichenplanung mit einzurechnen.